Wie ist der Ablauf der Planung einer Brandfallsteuermatrix und wie führe ich die Wirkprinzipprüfung durch?
Es gibt unzählig viele Projekte oder Gebäude, die keine Brandfallsteuermatrix oder erfolgreiche Wirkprinzipprüfung haben oder bei denen die Betriebssicherheit und Wirksamkeit nicht nachgewiesen wurde. Letztens wurden wir für ein Einkaufszentrum ins Projekt gerufen, das komplett umgebaut wurde und seither aus einzelnen Bauteilen bestand und somit keinerlei Anforderungen an eine Brandfallsteuermatrix hatte, da jedes Bauteil als einzelnes Gebäude betrachtet wurde. Nun wird das Gebäude durch einen Sachbearbeiterwechsel bei der Behörde als ein Gebäude mit vielen einzelnen Gebäudeteilen gesehen und es muss schnellst möglichst eine Brandfallsteuermatrix her. Im Bestand gab es weder Pläne noch Listen welche Anlagen es im Gebäude gab. Somit war es eine mehr als herausfordernde Aufgabe, hier eine Brandfallsteuermatrix zu erstellen.
Von der Brandfallmatrix, Brandfallsteuermatrix oder einfach nur Steuermatrix zur „betriebssicheren und wirksamen“ Wirkprinzipprüfung
Durch Einführung der Muster-Verordnung über Prüfungen von technischen Anlagen nach Bauordnungsrecht (MPrüfVO), erstellt 2011, wird nun nach dem „bestimmungsgemäßen Zusammenwirken […] von Anlagen (Wirk-Prinzip-Prüfung)“ geprüft. Die gewerkeübergreifende Wirkprinzipprüfung stellt somit den Nachweis des technischen Brandschutzes dar.
Noch wurde die Notwendigkeit gemäß MPrüfVO nicht bundeslandübergreifend übernommen, doch es empfiehlt sich deren Maßnahmen durchzusetzen, weil die Gefahr besteht im Nachhinein eine lückenhafte Sicherheitskette aufzuweisen. Da sicherheitsgerichtete Anlagen als ein in sich funktionierendes gewerkeübergreifendes Gesamtsystem zu betrachten sind, sollte auch hier die Betriebssicherheit und Wirksamkeit gewährleistet werden. Grundlegend für die Durchführung der Wirkprinzipprüfung ist die Steuermatrix – bei Fachplanern und Bauherren leider oft verkannt.
Der TÜV Rheinland weißt auch in seiner Abhandlung beim „Technischen Brandschutz Flughäfen“ über die Notwendigkeit einer Wirkprinzipprüfung hin. Auch wenn die Gewerke, gemäß den baurechtlich geforderten Prüfungen das Prädikat „betriebssicher und wirksam“ erhalten, zeigt das gewerkeübergreifende Zusammenspiel schlechte Ergebnisse in den nachgelagerten sogenannten Wiederholungsprüfungen.
Mein Tipp
- Beauftragen Sie den erfahrenen Planer Brandfallsteuermatrix rechtzeitig im Neubauprojekt.
- Rechnen Sie im Bestand jederzeit damit, dass die Baurechtsbehörde die Vorlage einer Wiederholungsprüfung der Wirkprinzipprüfung fordert – daher sollten Sie dieses Dokument haben. Spätestens nach 3 Jahren ist sowieso eine Wiederholungsprüfung notwendig.
Der grundsätzliche Ablauf zur Erstellung der Steuermatrix ist wie folgt:
Die Grundlage der Wirkprinzipprüfung bilden drei Prozessschritte:
Auf Stufe 1 (funktionale Steuermatrix) werden grundlegende funktionale Zusammenhänge in allgemein beschreibender Form erstellt. Hierauf folgt die Detaillierung, Stufe 2 (qualitative Steuermatrix), der funktional beschriebenen Abhängigkeiten welche Situation zu welcher Reaktion führen soll – also welcher Auslösebereich steuert welche Anlage. Im dritten Schritt (quantitative Steuermatrix) werden dann die Komponenten der einzelnen Anlagen z. B. der einzelnen Melder und Aktoren genau benannt und die Grundlage für die Programmierung der gesamten brandschutztechnischen Steuerungstechnik erstellt.
Dabei empfiehlt es sich folgende Personen in der jeweiligen Stufe einzubinden:
Stufe 1: Brandschutzkonzeptersteller
Stufe 2: Brandschutzkonzeptersteller und Fachplaner
Stufe 3: Fachplaner und Ausführungsfirmen, ggf. Brandschutzkonzeptersteller
Umsetzen: Vorgaben der Steuermatrix
Die quantitative Steuermatrix bietet die planerische Sollvorgabe für die Programmierung der ausführenden Firmen. Durch die gewerkeweisen Inbetriebnahmen und Prüfungen werden die einzelnen Komponenten und Anlagen durchgearbeitet. Die nachfolgend aufgeführten gewerkeübergreifenden Inbetriebnahmen und anschließenden Wirkprinzip-Vortests lösen letzte Schnittstellenklärungen auf und beseitigen die übrigen Mängel vor der Wirkprinzipprüfung des Sachverständigen. Dafür sind folgende Schritte notwendig
- Programmierung der sicherheitsgerichteten Anlagen mit sämtlichen Brandfallauslöseszenarien durch die Ausführenden (Brandmeldeanlage, Gebäudeautomation, Türen, Aufzüge usw.)
- Gewerkeweise Inbetriebnahme und Prüfungen:
1:1-Tests, Sachverständigenabnahmen für jedes einzelne Gewerk inkl. Steuerungstechnik in sich der Brandmeldeanlage, Gebäudeautomation sowie die angeschlossenen Gewerke Türen, Aufzüge, Rauchschutzvorhänge, Nachströmöffnungen, Alarmierung usw. inkl. Mängelbeseitigung
- Gewerkeübergreifende Inbetriebnahmen und Wirkprinzip-Vortests:
Nach dem Zusammenschalten der Anlagen werden alle Auslöseszenarien inklusive aller nachgeschalteten Anlage und deren Komponenten zu 100% getestet – also ob jede einzelne Klappe, Türe, Entrauchungsventilator im richtigen Betriebszustand ist, inkl. Mängelbeseitigung
Durchführung der Wirkprinzipprüfung (Erstprüfung)
Dem Sachverständigen der Wirkprinzipprüfung unterliegt die Aufgabe der Bestimmung, welche Prüfszenarien zu prüfen sind. Dabei werden keine neuen Anforderungen an die Systeme gestellt, da diese bereits im Prozess der Erstellung der Steuermatrix definiert wurden. Der Sachverständige testet entweder zu 100% alle Anlagen oder schaut sich die Prüfergebnisse aus den Wirkprinzipprüfung-Vortests an und entscheidet was er prüfen muss.
Durchführung der Wiederholungsprüfung
Nach der MPrüfVO sind die Prüfungen:
- „unverzüglich nach einer technischen Änderung der baulichen Anlagen,
- unverzüglich nach einer wesentlichen Änderung der sicherheitstechnischen Anlagen sowie
- jeweils innerhalb einer Frist von drei Jahren (wiederkehrende Prüfungen) Wiederholungsprüfung nach wesentlicher Änderung durchführen zu lassen.“
Sie haben weitere Fragen zum Thema Brandfallsteuerung? Hier finden Sie weitere Informationen: https://www.potz-gebaeudeautomation.de/brandfallsteuerung/about/. Lassen Sie es nicht darauf ankommen. Sorgen Sie vor. Lassen Sie uns darüber sprechen.
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