Was ist bei der Planung des Inbetriebnahmemanagements zu beachten?
Mit Beauftragung eines Inbetriebnahmemanagements soll meist ein Projekt gerettet werden, das durch fehlende Planung oder Ausführung außerhalb geplanter Termine und Kosten ist. Verzweifelt wird versucht, den Eröffnungstermin einzuhalten – meist ist es dann jedoch schon zu spät.
Wenn wir zu einem Inbetriebnahmeprojekt gerufen werden, bedeutet das meistens viel Schweiß beim Einsatz vor Ort, um alles, was im Projekt jemals gefehlt hat, aufzuholen. Ein Kollege von mir fragte vor Kurzem: „Seid ihr denn wieder als Projektbeschleuniger im Einsatz?“ Ein anderer meinte: „Jetzt kommt die Projektfeuerwehr – du brauchst endlich mal ein rotes Auto.“ Tatsächlich macht es uns richtig Spaß, in Projekte einzusteigen, die sinnbildlich brennen wie eine Fackel – jedoch ist es auch sinnvoll, dass man das Thema »gewerkeübergreifende Inbetriebnahme« plant und bereits im Voraus weiß, was auf einen zukommt.
Planen Sie im Voraus
Doch es bleibt dabei: Die gewerkeübergreifende Inbetriebnahme wird vom Bauherrn meistens erst viel zu spät beauftragt oder es wird zu spät erkannt, dass es ein sehr, sehr wichtiges Thema ist. Das Problem ist: Die Firmen sind z. B. beauftragt, die Anlagen mit der Gebäudeautomation in Betrieb zu nehmen. So funktionieren die RLT-Anlage, die Heizungs- und Kältetechnik, die Entrauchungsanlage, die Brandmeldeanlage usw. eigenständig. Jedoch haben die Anlagen übergreifende Funktionen, wie z. B. bei Auslösung eines Rauchmelders. So sollten doch die RLT-Anlagen AUS gehen, die Entrauchungsanlagen sich EIN schalten, die Nachströmeinrichtungen AUF gehen, die Sprachalarmierung EIN geschaltet werden und die Türen entsprechend AUF oder ZU gehen. Wenn dies nicht geplant ist, dann endet das Thema im Chaos. Außerdem sagen Ihnen die ausführenden Firmen, dass Sie dafür mehr Aufwand investieren bzw. dieser vergütet werden muss. Dies bedeutet, dass das Inbetriebnahmemanagement vor Erstellung der Leistungsverzeichnisse geplant werden muss und die Leistungen der ausführenden Firmen entsprechend mit ausgeschrieben werden müssen. Wir empfehlen deshalb die Beauftragung eines Inbetriebnahmemanagements in der Leistungsphase 3, um die systematische gewerkeübergreifende Inbetriebnahme nach VDI 6039 planen zu können. Schließlich wollen Sie ab dem ersten Tag der Nutzung Ihr Gebäude vollständig getestet haben – denn bei jedem größeren Gebäude handelt es sich um einen Prototyp.
Wir empfehlen folgendes Vorgehen:
- Beauftragung eines erfahrenen Büros für Inbetriebnahmemanagement nach VDI 6039 ab Leistungsphase 3.
- Ausschreiben der Leistungspositionen der gewerkeübergreifenden Inbetriebnahme in die Leistungsverzeichnisse der ausführenden Firmen.
- Folgende Phasen sollten im Inbetriebnahmemanagement nach VDI 6039 durchlaufen werden: Schaffung der Grundlagen, Planung, Durchführung und Dokumentation bspw. für Wiederholungsprüfungen.
- Durchführen der Inbetriebnahmephasen fehlerfreier Betrieb, anlagenoptimierter Betrieb, energieoptimierter Betrieb.
- Nach Einzug der Gebäudenutzer sollte während mindestens einer, besser zwei Sommer- und Winterphasen nochmal eine energetische Optimierung durchgeführt werden.
Fazit
Ohne gewerkeübergreifendes Inbetriebnahmemanagement machen zwar alle auf der Baustelle mit, aber keiner koordiniert die gewerkeübergreifenden Funktionen, damit z. B. die Wirkprinzipprüfung und Black-Building-Tests (Schwarzschaltung bzw. Ausschalten der Allgemeinversorgten (AV-)Anlagen des Gebäudes getestet werden können.
Wenn Sie sich das Inbetriebnahmemanagement sparen, dann sparen Sie an der falschen Stelle. Früher waren Gebäude nicht so kompliziert und hatten weniger miteinander vernetzte Anlagen. Zusätzlich gab es lange nicht so viele Schnittstellen wie heute – auch war das Thema Wirkprinzipprüfung seitens Musterprüfverordnung nicht gefordert. Heute ist das anders.
Lassen Sie es nicht darauf ankommen. Sorgen Sie vor. Lassen Sie uns darüber sprechen.
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