Planung der Gebäudeautomation – welche Prozessphasen gilt es in Planung und Ausschreibung zu berücksichtigen?
Worin liegt der Höhepunkt der Planung von Technischen Gebäudeausrichtungen? Worauf muss ich innerhalb des Gebäudeautomationsprojekts achten? Und wie verlaufen die einzelnen Phasen von der Planung zur Vergabe genau? Diese und weitere wesentliche Fragen erreichen mich öfter mal wieder von unterschiedlichen Kunden. Im Folgenden gehe ich deshalb näher auf den Höhepunkt der Planungen ein sowie die damit verbundenen Möglichkeiten für Sie als Bauherr.
Jede Planung der Technischen Gebäudeausrrüstung erreicht ihren Höhepunkt in der Ausschreibung – dort wird nämlich die Planung in einem Vertrag festgehalten, welcher dann später umgesetzt werden soll. Unter besonderer Berücksichtigung der verschiedenen Projektaspekte wie z.B. der Kommunikation mit BACnet, Einbindung in das bestehende Campus-Netzwerk oder weitere spezielle Anforderungen, gibt es bezüglich der einzelnen Phasen gewisse Aspekte, die besonders fokussiert werden müssen.
Die Hürde der komplexen technischen Anforderungen – das Vergabeverfahren
Entscheiden Sie sich heute dazu, ein Bauvorhaben in Angriff zu nehmen, sollten Sie sich vorab mit der zunehmenden Komplexität technischer Anforderungen auseinandersetzen. Dementsprechend sollten Sie diese Bewusstheit auch auf die am Bau Beteiligten weiterreichen. Eine erstrebte und sichere Abwicklung kann nur dann erfolgen, wenn sie die Grundzüge des Bauvertragsrechts beherrschen. Ohne einem sicheren Umgang, vor allem mit der VOB/B, wird der Projekterfolg ziemlich wahrscheinlich ins Wasser fallen – oder zum Zufallsergebnis. Und das kann teuer werden!
Viele Wege führen in den Prozess der Ausschreibung
Der private Bauherr hat z.B. die Möglichkeit, den Prozess der Ausschreibung auf verschiedene Arten durchzuführen. Er kann eine ausführende Firma direkt beauftragen, er kann ein oder mehrere Firmen anfragen und Angebote für die zu bauende Maßnahme erhalten und vergleichen (sofern es möglich ist). Außerdem kann er einen Fachplaner beauftragen, der das Leistungssoll in Form einer Planung und Ausschreibung definiert, sprich was denn überhaupt zu tun ist.
Ist es ein öffentlicher Bauherr hat er, je nach Größe des Projekts andere Möglichkeiten:
Er kann die Ausschreibung öffentlich und somit für jeden zugänglich stattfinden, oder auch beschränkt. In diesem Fall unterscheidet sich die beschränkte Ausschreibung in zwei Varianten – zum einen kann der Bauherr einen Teilnahmewettbewerb durchführen und zum anderen die beschränkte Ausschreibung ohne einen solchen Wettbewerb vornehmen. Letztlich steht ihm noch die freihändige Vergabe zur Verfügung. Häufig gewählte Verfahren sind die öffentlichen wie beschränkten, da der Bauherr dort genaue Wünsche formulieren kann. Dementsprechend gelingt ihm ein besserer Vergleich der Angebote und somit eine präzisere Entscheidung, welches Angebot den Vorstellungen des Kunden entspricht.
Und was bringt mir als Bauherr eine Ausschreibung?
Ein Bauherr zielt mit einer Ausschreibung (inkl. Planung) auf wesentliche Aspekte genau ab. Im Grunde genommen schafft er damit eine Grundlage für vergleichbare Angebote und legt gleichzeitig den Kostenrahmen fest. Außerdem lässt sich damit sein geplanter Leistungsumfang darstellen, wodurch ihm eine eindeutige Abrechnungsbasis geboten wird. Die Vertragsverhältnisse zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kann der Bauherr hiermit ebenso manifestieren und das Leistungssoll entsprechend festlegen.
„Bitte ausfüllen“ – der Wunschzettel des Bauherrn
Das „Blankett“ eines Leistungsverzeichnisses ist im Gesamtprozess Ausschreibung-Vergabe-Abrechnung der „Wunschzettel“ des Bauherrn. Auf diesem formuliert er die kommerziellen und technischen Vorgaben für sein Bauvorhaben. Was nicht drauf steht, gibt es also nicht und wird entweder nicht gebaut oder es wird ein Nachtrag erstellt. Das Problem hierbei ist, dass die Firma dann in keinem Wettbewerb mehr steht und die Preise dann meist etwas höher sind als im Wettbewerb.
Mitwirkungspflicht des Bauherrn
Ich höre immer mal wieder Bauherren sagen: „Mein Planer macht das schon“ oder „Der hat ja die Verantwortung“. Genau genommen hat auch der Bauherr eine Mitwirkungspflicht und sollte ja auch am Projekt aktiv beteiligt sein. Jetzt stellt sich die Frage, wie schaut sowas aus?
Bei einem unserer Kunden wird z.B. immer das komplette Leistungsverzeichnis vorab versendet. Dann nimmt sich der Projektleiter des Bauherrn 1 Woche Zeit, liest es und weiß dadurch was er bekommt und es werden die Anmerkungen besprochen. Ebenso wird dies entsprechend in der Planung durchgeführt. Erstens weiß dann der Bauherr was er bekommt, was er bestellen möchte und gleichzeitig sehen vier Augen mehr als zwei. In dem einen oder anderen Projekt hat auch der Bauherr eine zusätzliche Kontrollinstanz eingebaut, also ein neutrales Planungsbüro, das die Unterlagen aus einem zweiten Blickwinkel sichtet. Wenn allerdings dann als Prüfanmerkung nur kommt, dass die Dicke des Strichs noch dicker sein müsste, anstatt auf die Auslegung etc. zu achten – hätten Sie sich das Geld auch sparen können.
Eine ordentliche Planung und Ausschreibung gibt ruhigen Schlaf
Auch wenn die Planungsphasen immer kürzer werden, umso wichtiger ist es eigentlich, dass die Planung und Ausschreibung trotzdem ordentlich ist. Denn ein Strich auf dem Plan kostet bspw. 100 Euro, etwas bereits Gebautes umzubauen 1000 Euro und der Betrieb von diesem Problem evtl. 10tsd Euro. Die Themen und Aufgaben, die in der Planung nicht gelöst sind, werden in Richtung Ausführung exponentiell größer – umso wichtiger ist es also, dass Sie einen ordentlichen Fachplaner MSR / Gebäudeautomation und Gebäudetechnik haben, auf den Sie sich verlassen können.
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