Kompetenzen, Kompetenzprofile und Qualitätsmaßnahmen in der Gebäudeautomation – eine erste Definition mit der VDI3814
Bislang gibt es keinen kausalen Zusammenhang zwischen dem Einsatz qualifizierter Fachkräfte und dem Ergebnis der Planung sowie der Ausführung und dem Betrieb der Gebäudeautomation und Gebäudetechnik. Damit ein zielsetzungsgerechtes und automatisiert betriebenes Gebäude entstehen kann, sind die entsprechenden Qualifikationen für die jeweiligen essentiellen Rollen erstmals festgelegt worden.
Wer kennt es nicht: Man kommt auf eine Baustelle, bei der während der Inbetriebnahme Probleme aufkommen. An dieser Stelle fragt man sich: WO finde ich die Planung der Gebäudeautomation? – außer einem großen Fragezeichen und zuckenden Schultern gibt es meistens keine hilfreichen Reaktionen in so einem Projekt. Natürlich trifft man als Bauherr auch auf Projekte, die über kein Regelschemata, sondern über ein Anlagenschemata verfügen. Vorhanden sind ein paar zusammengeflickte Funktionslisten oder Datenpunktlisten, die im Internet auf ‚gut Glück‘ mit einer Software zusammengefummelt wurden, in der Hoffnung, dass diese zum Projekt passen. Dazu kommt eine oberflächliche GA Topologie, die im Grund genommen zu jedem Projekt passen könnte. Auch hier täte man gut daran, einen Fachmann einzuschalten, der eben planen kann.
Welche Kompetenzen sind denn eigentlich für die Gebäudetechnik bzw. Gebäudeautomation essentiell und welche Kompetenzen benötigt ein Planer, Projektleiter oder Inbetriebnehmer?
Natürlich geht es nicht ausschließlich um das reine Planen, sondern auch um Themen der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz. Außerdem gehört es zu einer erfolgreichen Projektführung und -planung dazu, Individualkompetenzen und spezifische Kompetenzen einzubinden. Die entsprechenden Richtlinien geben zudem Aufschluss darüber, ob hierfür überhaupt eine Kompetenzanforderung benötigt wird oder die entsprechenden Themen gekannt, gekonnt und beherrscht werden müssen. Weiterhin ist natürlich dann auch definiert, wie die einzelnen Begriffe „kennen“, „können“ und „beherrschen“ definiert sind. Das Ganze wird dann nach entsprechenden Rollen herausgearbeitet, z. B. Architekten, GA Fachplaner/Integrationsplaner, HLKS Planer und ELT Planer. Innerhalb der Ausführung spielen z. B. Vertrieb, Projektabwicklung, Programmierer/Techniker und Inbetriebnehmer eine Rolle und im späteren Betrieb z. B. strategisch/operative Betreiber, Energiemanager und Versorgungstechniker.
Es ist daher immer wieder spannend als Auftraggeber zu prüfen, wem Sie eigentlich am Tisch gegenübersitzen und ob er auch wirklich das kann und beherrscht, was er Ihnen verspricht.
Teilt man die einzelnen Rollen nach Kompetenzen auf, zeigt sich zusammenfassend auf, dass z. B. der GA-Fachplaner/Integrationsplaner die höchste Kompetenz mit 2,5 Punkten aufweist, dicht gefolgt vom GA-Projektleiter/-Bauleiter mit 2,4 Punkten. Umso spannender ist es natürlich, dass z.B. ein Architekt oder Projektsteuerer der Gesamtkompetenz nach 1,7 Punkte haben müsste, also auch ein gutes bis hohes Wissen über Gebäudeautomation und Vernetzung. Wenn jemand diese nicht hat, aber trotzdem mit am Tisch sitzt, hilft das nur bedingt weiter.
Ebenso zeigt dies ja, dass es unausweichlich ist, für genau diese gewerkübergreifende Kompetenz einen sogenannten Integrationsplaner zu beauftragen. Dieser hat dann alle Schnittstellen im Blick, kann diese bewerten, konzeptionieren, planen und mit einzelnen Gewerken gewerkübergreifen abstimmen.
Um Ihr Projekt, eine ordentliche Planung und alle geklärten Schnittstellen möglichst effizient und dieser Definition entsprechend gestalten zu können, empfehlen wir Ihnen:
- Beauftragen Sie einen Architekten, der auch einen Integrationsplaner mit ins Projekt bringt, entweder direkt mit dem Honorar des Architekten
- Oder: Nehmen Sie sich dafür einen separaten Experten und planen entsprechend einen Teil des Architekten Koordinations-Honorars ein – das ist dann logischerweise nicht doppelt beauftragt, sondern wird einfach anders beauftragt, aber halt nicht beim Architekten
- Am besten ist es doch immer, wenn Sie sich auf einen Experten, als auch einen Generalisten verlassen
Mithilfe der VDI3814 wird erstmals definiert, welche explizite Kompetenz dem Fachplaner sowie Integrationsplaner und allen anderen beteiligten Rollen zugeschrieben wird. Umso wichtiger ist es, dass Sie mal überprüfen, ob Ihr beauftragter Fachplaner die Kriterien erfüllen kann.
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