Funktionsbeschreibungen – und was es zu beachten gilt
Tobias Potz, Experte für Gebäudeautomation und -technik, gibt Aufschluss über Inhalt und Aufbau einer Funktionsbeschreibung.
Unvollständige Funktionsbeschreibungen, die keine hilfreichen Informationen beinhalten, gebe es häufig. „Und das obwohl ohne Funktionsbeschreibungen eigentlich nichts läuft, weil niemand weiß, wie was zu funktionieren hat“, ergänzt Tobias Potz. Aus diesem Grund sei es vor allem sinnvoll, die entsprechenden und unabdingbaren Punkte einer Funktionsbeschreibung festzulegen. Welche einzelnen Kapitel eine Funktionsbeschreibung beinhalten sollte, erklärt Tobias Potz.
„Der erste Schritt ist die allgemeine Beschreibung, aus der zu entnehmen ist, wo die einzelnen Schnittstellen liegen, welche Systemtopologie gewählt wurde und welche Schnittstellen zu anderen Systemen bestehen, sprich zum Beispiel zum Gefahren-Management-System“, führt der Experte für Gebäudeautomation auf und fügt hinzu: „In diese Beschreibung fließt außerdem die Beschreibung der geplanten Management-Bedieneinrichtung ein sowie der Aufbau der Automationsstation.“ Zudem sei eine Beschreibung der Drittsysteme, beispielsweise Brandschutzklappensysteme, unabdingbar.
Die Managementebene beinhalte weitere wesentliche Aspekte. Aus ihr solle unter anderem hervorgehen, welche Kommunikationsprotokolle geplant sind und welche Leistungs- und Funktionsumfänge es auf der MBE/GLT gibt. „Kurzum fließt hier alles ein, was auf der Managementebene verarbeitet wird. Hierzu zählen demnach auch Zähler- und sonstige Auswertungen“, akzentuiert Tobias Potz. Bezüglich der Anlagen- und Raumautomation sei es wichtig, eine Beschreibung der entsprechenden Funktionen vorzunehmen und sicherzustellen, dass Regelparameter, Sollwerte und Betriebszeiten beschrieben sind.
In die sogenannten Grundfunktionen fließen alle Themen wie beispielsweise Messen, Steuern und Regeln ein, welche ebenfalls detailliert dargelegt werden sollen. „Von den allgemeinen Funktionen der Gebäudeautomation sowie den Steuerungsfunktionen über Regelungs- und Sicherheitsfunktionen bis hin zu den Überwachungsfunktionen – all diese fließen in die Grundfunktionen der Gebäudeautomation ein“, zählt der Experte für Gebäudeautomation auf.
Nachdem alle Grundfunktionen beschrieben sind, gelte es, jede einzelne Anlage im Aufbau, in jeder Einzelheit sowie mit den einzelnen Parametern, Sollwerten und Betriebszweiten zu dokumentieren. „Es gilt, die konkreten Anlagen im Projekt zu beschreiben“, betont Tobias Potz und fügt abschließend hinzu: „Natürlich kann man auf die Funktionen aus dem Grundfunktionen-Kapitel verweisen, damit diese gleichen Teile nicht immer wieder beschrieben werden müssen.“
Wenn Sie detaillierte Informationen rund um den Inhalt sowie den Aufbau einer Funktionsbeschreibung haben möchten, lesen Sie diese gerne im aktuellen Blog von Tobias Potz nach – hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen rund um die Gebäudeautomation und -technik.
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