Die Gebäudetechnikplanung entspricht nicht der Qualität, die Sie bestellt haben?
Sie kennen es sicherlich: Sie bestellen das Rundum-sorglos-Paket – also eine volle Beauftragung nach HOAI – und bekommen ein paar Striche in einer PDF, das einer Planung entsprechen soll.
Als ich noch Angestellter war, wurde ich Freitagnachmittag von meinem Chef und einem Geschäftsführer zur Geschäftsführung berufen und gefragt, ob man das Leistungsverzeichnis verschicken kann … Naja, mit dem Blick auf die drei Seiten hatte ich 17 Fragen, wie denn was gemeint sein könnte und wie man das kalkulieren soll.
Die Krux mit dem Rundum-sorglos-Paket
Viele Bauherren bestellen bei einem Planungsbüro mit dem Leistungsbild der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) das volle Leistungsbild – also das Rundum-sorglos-Paket und denken, das Ingenieurbüro macht das dann schon. Die Praxis zeigt: Schnittstellen sind nicht koordiniert, die verschiedenen Planer stimmen sich nicht ab und auch das auf der Homepage des Planungsbüros sogenannte 4-Augen-Prinzip als qualitätssichernde Maßnahme konnte gar nicht durchgeführt werden. Ansonsten wäre die Planung baubar – oder aber das Ingenieurbüro hat nur einäugige oder blinde Mitarbeiter.
Wenn Sie jetzt als Bauherr nicht vom Fach sind, sondern Bauingenieur oder Architekt, sind Sie in der Fachkompetenz Gebäudetechnik ebenso blind. Was passiert in der Praxis? Es wird irgendetwas ausgeschrieben, basierend auf irgendeiner Planung. Und die Qualität ist unterirdisch. Sie merken dies schließlich dann, wenn im Bauablauf nichts funktioniert und Sie richtig viel Hektik und Stress bekommen und vermuten, dies sei normal. Schließlich bauen wir ja auch. Wenn Sie jetzt noch typische Probleme auf einer Baustelle dazubekommen, haben Sie ein Projekt, das brennt wie eine Fackel und Sie sind mit am Untergehen. Später kommt dann die Betriebsabteilung und fragt Sie auch noch: „Läuft das Gebäude denn überhaupt energieeffizient und wo sind die Nachweise des Probebetriebs?“ Wie bitte? Probebetrieb? Ja, wollten wir machen. Aber wir sind schon eingezogen, da waren wir noch nicht mal mit Abnahme, Mängelbeseitigung etc. fertig.
Ob die HOAI noch lange auf dem Markt ist, steht noch auf einem anderen Blatt, da es gerade ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Mindest- und Höchstsätzen am Europäischen Gerichtshof gibt.
Unsere Tipps für Bauherren
- Nehmen Sie sich als Bauherr Hilfe bei Experten, die tagtägliche Qualitätssicherung durchführen und die Erfahrung von Großprojekten im Inbetriebnahmemanagement haben. Die wissen wirklich, worauf es ankommt und werden die bereits gemachten Fehler nicht mehr machen.
- Beauftragen Sie möglichst in der Phase des Entwurfs ein Inbetriebnahmemanagement, das Ihnen hilft, die gewerkeübergreifenden Inbetriebnahmen zu organisieren.
- Bevor Sie ein Planungsbüro beauftragen, sprechen Sie vorher mit Bauherren des Vorgängerprojekts und fragen gezielt, wie das Ingenieurbüro dies abgewickelt hat. Lassen Sie sich auch die Planung zeigen.
- Fahren Sie als Bauherr in das Ingenieurbüro vor Ort und überzeugen Sie sich, wie gearbeitet wird – im besten Fall schauen Sie bei ein paar Mitarbeitern über die Schulter und prüfen auch die Pläne an, die an der Wand hängen. Man bekommt schnell einen Eindruck, ob die passen oder eher »halblebig« sind.
Eine vollständige Beauftragung nach HOAI bedeutet nicht das Rundum-sorglos-Paket für den Bauherrn, sondern lediglich, dass der Planer bezahlt wird. Ob er die Leistung dafür bringt, steht auf einem anderen Blatt.
Lassen Sie es nicht darauf ankommen. Sorgen Sie vor. Lassen Sie uns darüber sprechen.
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