Brandfallsteuermatrix – warum und wozu?

Die Notwendigkeit einer Brandfallsteuermatrix wird von den Bauherren und auch von den Beteiligten auf dem Bau heute von dem einen oder anderen oftmals eher stiefmütterlich behandelt. Mit Einführung der Muster-Verordnung über die Prüfungen von technischen Anlagen nach Bauordnungsrecht (MPrüfVO) im März 2011, wird in den meisten Bundesländern nach dem „bestimmungsgemäßen Zusammenwirken […] von Anlagen (Wirk-Prinzip-Prüfung)“ gefragt. Die sicherheitsgemäßen Anlagen sind als funktionierendes Gesamtsystem zu betrachten. Daher muss auch die Wirksamkeit und Betriebssicherheit gewährleistet sein. Die gewerkeübergreifende Wirkprinzipprüfung ist damit der Nachweis des technischen Brandschutzes. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Blog.


Brandfallsteuerung in der Praxis

Fast jedes größere Gebäude benötigt somit also eine Brandfallsteuermatrix. Dadurch kann sichergestellt werden, dass alle Funktionen der sicherheitsgemäßen Anlagen (technischer Brandschutz) einerseits definiert und geplant werden. Andererseits ist dies die Prüfgrundlage für die Wirkprinzipprüfung, nach der diese dann getestet wird.

Vor etwa 5 Jahren wurde ich damit beauftragt, die Planung zum Austausch einer S5-Steuerung auf eine S7-Steuerung auszuführen. Nach erster Sichtung der Unterlagen war in diesem Gebäude der Sachstand so, dass es viele bereits angesteuerten Komponenten gab, die jedoch nicht mehr existierten. Andere wurden hinzugebaut und nicht aufgeschaltet – und selbstverständlich wurde über die letzten 20 Jahre der Umbauten nichts dokumentiert. Nach genauerer Betrachtung war es also nicht ein Austausch einer S5-Steuerung, sondern eigentlich der einer sicherheitsgemäßen Anlage. Wir waren gerade dabei das Chaos zu entflechten, da beschloss der Bauherr, dass man das Gebäude nicht mehr benötige und es abreiße, sodass eine neue Produktionshalle entstehen könne… Aber muss es soweit kommen?

Durch komplexe Gebäudeautomation bzw. -technik, viele automatisierte Prozesse innerhalb eines Gebäudes und die Weiterentwicklung neuer technischer Möglichkeiten, erhöhen sich natürlich auch die Anforderungen an sicherheitsgemäße Anlagen, die zwar im Normalbetrieb nie benötigt werden, im Brandfall aber auf jeden Fall ihre Funktion erfüllen müssen, um u.a. Menschen das Leben zu retten. Somit muss die Brandfallsteuerung regelmäßig mit der sogenannten Wirkprinzipprüfung auf Betriebssicherheit und Wirksamkeit getestet werden. Dies basiert auf § 2 Abs. 1 der Musterverordnung über Prüfungen von technischen Anlagen nach dem Bauordnungsrecht (MPrüfVO) vom März 2011 sowie aus den landesspezifischen Prüfverordnungen.

Die Wirkprinzipprüfung

Der Begriff Wirkprinzipprüfung ist in der VDI 6010 Blatt 3 „Sicherheitstechnische Einrichtungen für Gebäude – Vollprobetest und Wirkprinzipprüfung“ erstmals 2015 unter Punkt 3 definiert:

„Prüfung auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit sicherheitsrelevanter Anlagen zur Erfüllung der geforderten Schutzziele aus den bauordnungsrechtlichen Forderungen, unter besonderer Berücksichtigung aller hiermit in Abhängigkeit stehenden technischen Gewerke. Die folgenden technischen Anlagen nach Muster-Prüfverordnung sind im § 2 Abs. 1 der Verordnung beschrieben, u.a.:

  1. Lüftungsanlagen, ausgenommen solche, die einzelne Räume im selben Geschoss unmittelbar ins freie be- und entlüften,
  2. CO-Warnanlagen,
  3. Rauchabzugsanlagen,
  4. Druckbelüftungsanlagen,
  5. Feuerlöschanlagen, ausgenommen nicht selbstständige Feuerlöschanlagen mit trockenen Steigleitungen ohne Druckerhöhungsanlagen,
  6. Brandmelde- und Alarmierungsanlagen,
  7. Sicherheitsstromversorgungen.“

Wenn Sie den Prüfumfang der Wirkprinzipprüfung und die Anforderungen, resultierend aus der MPrüfVO, vergleichen, werden Sie schnell feststellen, dass die Wirkprinzipprüfung allein nicht das gesamte Spektrum der brandschutztechnisch relevanten Komponenten erfasst und dadurch geprüft werden muss. Deshalb ist der Prüfumfang der Wirkprinzipprüfung oder eines Vollprobetests (VDI 6010-3) auf der Grundlage einer Brandfallmatrix nach unserer Erfahrung im Vorfeld mit dem zuständigen technischen Prüfsachverständigen abzustimmen, um daraufhin eine zweckmäßige und schutzzielorientierte Prüfung auszuarbeiten, welche dann die Funktionssicherheit zur Erfüllung des erforderlichen Schutzniveaus gewährleistet.

Wichtig:

  • Jedes große Gebäude, egal ob Bestand oder Neubau, benötigt eine Brandfallsteuermatrix und eine Wirkprinzipprüfung – entweder als Erstprüfung oder Wiederholungsprüfung.
  • Informieren Sie sich als Bauherr jetzt und nicht erst, wenn Ihnen der Prüfsachverständige die Betriebssicherheit und Wirksamkeit nicht bestätigt und Ihr Gebäude damit evtl. geschlossen werden muss.
  • Nehmen Sie sich einen Fachmann, der Erfahrung in der Planung der Brandfallsteuermatrix und Wirkprinzipprüfung hat und nicht »irgendjemanden« der »Jugend forscht« betreibt.

Mehr zum Thema Brandfallsteuerung erfahren Sie unter: https://www.potz-gebaeudeautomation.de/brandfallsteuerung/about/

Lassen Sie es nicht darauf ankommen. Sorgen Sie vor. Lassen Sie uns darüber sprechen.

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Kundenstimmen

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