Der IAÜ-Prozess organisiert die Inbetriebnahme über das Inbetriebnahmemanagement, organisiert die Abnahmen einschließlich Dokumentation und übergibt dann die Anlagen an die zukünftig verantwortlichen Betreiber.
Für die Prüfung der Umsetzung der Baugenehmigung und die baurechtlichen Abnahmen braucht es die entsprechenden Bescheinigungen und Prüfberichte der technischen Anlagen auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit. Die baurechtliche Abnahme bzw. Gebrauchsabnahme ist die Bestätigung der Bauaufsichtsbehörde – jeweils nach der geltenden Landesbauordnung –, dass die genehmigungspflichtigen Anlagen mit den Vorschriften und dem genehmigten Bauantrag übereinstimmen. Daher müssen die notwendigen Prüfbescheinigungen von Sachverständigen dementsprechend bei der baurechtlichen Abnahme vorgelegt werden.
Ein bisschen umständlich formuliert, bringt es aber auf den Punkt: Relevant für das Inbetriebnahmemanagment (IBM) sind daher sämtliche Anlagen und Systeme, die direkt oder indirekt zur Sicherheit und Erhaltung von Menschenleben dienen (Stichwort: Safety).
Das IBM unterstützt den Bauherrn beim Erreichen des Ziels der baurechtlichen Abnahme. Federführend für die baurechtliche Abnahme sind jedoch die Objektplaner/-überwachung sowie die Sachverständigen. Die Koordination der Funktion der Einzelanlagen und Tests im nachfolgenden Verbundtest obliegt dem Bauherrn.
Etwas zum Laufen bringen, ist eine Sache. Es am Laufen zu halten, eine andere. Wir machen Ihre Objektverantwortlichen fit im Umgang mit der Anlage. Im faktischen Inbetriebnahme-, Abnahme- und Übergabeprozess – im sog. Commissioning – übernehmen wir die Koordination der Einweisung und das Training des späteren Bedienpersonals bzw. des Endnutzers. Zusammengefasst bedeutet das: Wir schalten die Raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) ein, protokollieren die Bestätigung der Funktion und übergeben dann die Anlage in Form einer Einweisung bzw. Schulung an den Betreiber.
Sicherheit – auch in Zukunft – ist Ihnen wichtig? Dann lassen Sie uns sprechen!