Gut getestet ist halb gewonnen. Nichts wird von uns ohne vorherige Funktionsprüfung freigegeben und nichts wird dem Zufall überlassen. Vor der Übergabe an den Betreiber führen wir umfangreiche gewerkeinterne und gewerkeübergreifende Funktionstests und -prüfungen durch. Dazu gehören:
Die Musterverordnung über Prüfungen von technischen Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht – die sog. Muster-Prüfverordnung – schreibt die Prüfung der sicherheitsrelevanten technischen Anlagen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit für Gebäude mit bestimmten Funktionen vor.
Sie gilt insbesondere für Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Gaststätten, Hochhäuser, Mittel- und Großgaragen sowie für Schulen. Die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen wird zunächst innerhalb der einzelnen Gewerke von Sachverständigen geprüft. Die Kriterien »Wirksamkeit und Betriebssicherheit« müssen darüber hinaus auch für das bestimmungsgemäße Zusammenwirken der einzelnen Anlagen erfüllt sein.
Die letztgenannte Anforderung wird in der sogenannten Wirk-Prinzip-Prüfung geprüft. Den genauen Wortlaut der Vorschrift finden Sie in der Muster-Prüfverordnung zum Download.
Überlassen Sie in Sachen Funktionalität nichts dem Zufall. Sprechen Sie mit uns!