In der sogenannten »Steuermatrix« sind alle brandschutzrelevanten Komponenten eines Gebäudes als gewerkeübergreifendes Gesamtsystem dargestellt. Mit ihrer Hilfe werden Planungslücken in der brandschutztechnischen Sicherheitskette ausgeschlossen und gleichzeitig die Anforderungen definiert, die bei der Wirk-Prinzip-Prüfung erfüllt werden müssen. Weil wir schon unzählige gewerkeübergreifende Planungen gemacht haben und umfangreiches technisches Know-how in Bezug auf die einzelnen brandschutzrelevanten Gewerke haben, ist es uns ein Leichtes, Steuermatrizen zu erstellen.
In alle 3 Schritte der Matrixerstellung involviert
1. Schritt
Der Brandschutzkonzeptersteller erarbeitet die funktionale Steuermatrix in einer beschreibenden Form. In dieser Phase stellen wir dem Brandschutzkonzeptersteller die Fragen zur entsprechenden Ausführung als Grundlage für die qualitative Steuermatrix.
2. Schritt
Wir spezifizieren die beschriebenen Abhängigkeiten in einer qualitativen Steuermatrix, die im Detail festlegt, welche Situation zu welcher Systemreaktion führen soll.
3. Schritt
Zusammen mit den Fachplanern und ausführenden Firmen führen wir den Prozess der Ausarbeitung der quantitativen Steuermatrix, natürlich immer in Abstimmung mit dem Brandschutzkonzeptersteller, falls es zu entsprechenden Rückfragen kommt.
Und weil wir schon im Planungsprozess das optimale Zusammenwirken der verschiedenen Komponenten des technischen Brandschutzes sicherstellen, garantieren wir eine systematische Schnittstellenkoordination.
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