Wenn es in einem Gebäude brennt, muss von vornherein festgelegt sein, was wann wo passiert. Wo gehen Türen auf? Welche verschließen sich? Welche Entrauchungsanlagen müssen anlaufen? Welche Lüftungsanlagen müssen ausschalten? Welche Alarmierungen werden aktiviert? Diese Aufzählung ließe sich noch locker weiterführen. Eine Brandfallsteuerung ist ein überaus komplexes Projekt. Dahinter stecken jede Menge Funktionen in sicherheitsgerichteten Anlagen, die alle in einem Brandfall steuerungstechnisch miteinander funktionieren müssen. Für große komplexe Gebäude lässt sich dies nicht mehr in einer Tabelle darstellen, hierfür werden Datenbanken verwendet.
Wir haben Ihnen hier einmal die Begriffe erklärt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Brandfallsteuerung stehen. Dabei hat sich die dreistufige Herangehensweise nach AHO Heft Nr. 17 bzw. VDI6010 Teil 2 in der Praxis bewährt.
Die funktionale Steuermatrix wird im Zuge der Erstellung des Brandschutzkonzepts als Bestandteil der Genehmigungsplanung erstellt. Hierbei sind die grundlegenden funktionalen steuerungstechnischen Zusammenhänge festzulegen, wie z. B. Festlegung der Alarmierungsbereiche, Abfolgen in der Alarmierung und Evakuierung, Ansteuerung von Aufzügen, Fahrtreppen, Alarmierungsanlagen usw.
Diese erste Stufe wird in der Regel in einer beschreibenden textlichen Form dargestellt. Weiterhin bildet diese die Grundlage für die Ausführungsplanung der Fachplaner und eine Beurteilung des brandschutztechnischen Standards in der Genehmigungsbehörde.
Die funktionale Steuermatrix wird vom Brandschutzkonzeptersteller erarbeitet.
Die qualitative Steuermatrix detailliert die in Stufe 1 funktional beschriebenen Abhängigkeiten in Form einer Tabelle (Matrix-Darstellung).
Diese Tabelle hat meist folgende Darstellung: In den Zeilen wird das auslösende Element (Informationsquelle) und in den Spalten werden die Aktoren (Informationsempfänger) dargestellt. Es wird jetzt noch vermerkt, was die Funktion bzw. zu welcher Reaktion es kommen soll wie z. B. »Rauchmelder aktiviert Entrauchungsventilator, Aufzüge, Nachströmöffnungen, Alarmierung«.
Diese gewünschte Funktion wird mit einem »x« gekennzeichnet.
Die qualitative Steuermatrix – gewerkeübergreifende Brandschutzmatrix – ist die planerische Sollvorgabe für die Programmierung der Ausführungsfirmen. Grundlage dessen sind die Inbetriebnahmen und Prüfungen der jeweiligen Gewerke. Die quantitative Steuermatrix wird vom Brandschutzkonzeptersteller und Fachplaner der Steuermatrix erarbeitet. Die Fachplaner der jeweiligen beteiligten Gewerke arbeiten dem Fachplaner der Steuermatrix zu. Es ist zu empfehlen, dass der Fachplaner Gebäudeautomation die Planung der Steuermatrix übernimmt, da er die funktionalen Zusammenhänge des Gebäudes kennt.
Die einzelnen Sensoren und Aktoren werden in der dritten Stufe genau benannt. Dies bedeutet, dass sich Komponenten-Identifikationsnummern z. B. AKS (Anlagenkennzeichnungssysstem) bzw. BKS (Bauteilkennzeichnungssystem) in der Tabelle direkt wiederfinden. Die quantitative Steuermatrix bildet somit die Grundlage für die Programmierung der gesamten brandschutztechnischen Steuerungstechnik.
Im ersten Schritt werden auf Basis der qualitativen Steuermatrix die Einzelanlagen wie z. B. Aufzüge, Brandmeldeanlage, Lüftungs-/Entrauchungssteuerungen etc. getestet (gewerkeinterne Inbetriebnahme und Test), die wiederum dann die Grundlage sind für die ganzheitliche Prüfung des Gebäudes mit entsprechenden gewerkeübergreifenden Systeminteraktionen (gewerkeübergreifende Inbetriebnahme und Test). Sind diese Tests dann positiv, erfolgt die Wirk-Prinzip-Prüfung von Sachverständigen, damit das Gebäude »betriebssicher und wirksam« wird.
Die abschließende quantitative Steuermatrix bildet auch wiederum die Grundlage für die regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen.
Die quantitative Steuermatrix wird von den ausführenden Firmen, Fachplaner und Brandschutzkonzeptersteller gemeinsam erarbeitet. Auch hier empfehlen wir die Koordination aller Beteiligten durch einen erfahrenen Planer für Gebäudeautomation bzw. durch einen Inbetriebnahmemanager.